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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein - Bezirk Kreis Euskirchen - Ortsgruppe Mechernich e.V.

Rettungsfähigkeit

Gemäß Kultusministererlass müssen Lehrer, die Schwimmunterricht erteilen, die sog. Rettungsfähigkeit besitzen und diese in angemessenen Abständen nachweisen. Als angemessener Abstand werden, laut Auffassung der Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung, 4 Jahre erachtet.

Man unterscheidet zwischen der "großen" Rettungsfähigkeit und der "kleinen" Rettungsfähigkeit. Die Erlangung und Auffrischung ist bei uns möglich - zeitnah, kompetent und unkompliziert.

Eine kompakte Zusammenfassung zum ausdrucken und nachlesen finden Sie hier.
Den Kultusministererlass finden Sie hier.

Lehrgänge

Die DLRG OG Mechernich e.V. hat zur Zeit noch keinen neuen Termin für eine Fortbildung angesetzt.

Wenn Sie Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an uns unter:

Lehrer@mechernich.dlrg.de
 
Vielen Dank!